Wir meinen...
Zur Bedeutung der Menschenrechte -
Ja, wenn es der deutschen Regierung ernst ist, ...
...dann wäre eine Präsenz der Deutschen Botschaft bei den politischen Prozessen gegen die „5 aus Santa Marta“ und gegen die politischen Gefangenen ein „Muss“.
Am 18. Oktober wurden die „5 aus Santa Marta“ vor dem Gericht freigesprochen. Der Prozess war von starker nationaler wie auch internationaler Präsenz begleitet.
Zur Urteilsverkündung hatte die Deutsche Botschaft zunächst wenige Tage vor dem Termin ihre Präsenz mit Hinweis auf ihre schwierige personelle Situation abgesagt. Die Flüchtlingshilfe Mittelamerika wandte sich daraufhin an die Botschaft, an das Auswärtige Amt und den Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe und sich entschieden für die diplomatische Präsenz eingesetzt. Bei der Urteilverkündung im Falle der „Santa Marta 5“ und zeitweilig auch bei vorangegangenen Prozesstagen waren diplomatische Vertreter Canadas, Frankreichs und der Europäischen Union sowie internationale Vertreter*innen von Universitäten und NRO präsent, bei der Urteilsverkündung erfreulicherweise - kurzfristig angekündigt - dann auch eine Vertreterin der Deutschen Botschaft. Die Präsenz der Deutschen Botschaft bei der Urteilsverkündung wurde anschließend von ADES und der Gemeinde Santa Marta, aber auch von unterstützenden internationalen Organisationen als wertvolle Unterstützung in Sachen Menschenrechte gewertet.
Im Falle von Santa Marta hat die regimetreue Staatsanwaltschaft bereits Berufung gegen den Freispruch eingelegt. Die Neuauflage des Gerichtsverfahrens ist nun für den 3. – 6. Februar terminiert.
Wird die Deutsche Botschaft präsent sein? Ja, wenn es der Deutschen Regierung Ernst ist.